Verordnungen und Kostenübernahme
Logopäden werden auf ärztliche Verordnung (Rezept oder Heil- und Hilfsmittelverordnung) hin tätig. Aus folgenden medizinischen Fachrichtungen können Patienten logopädisch behandelt werden:
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiefernorthopädie, Kinderheilkunde, Neurologie, Phoniatrie, Psychiatrie, Radiologie, Zahnheilkunde
Die Kosten für die logopädische Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Der Eigenanteil beträgt derzeit 10% bei Erwachsen.